Mark Andres I Patentanwalt I Dipl.-Ing. European Patent Attorney
European Trade Mark and Design Attorney I Representative before the UPC

Innovation, Kreativität und Lernen basieren auf Freiheit, Austausch und Nachahmung – von Sprache, Kulturtechniken, Erkenntnissen, Wissenschaft, Philosophien, Glaube, Design, Produkten, Erfindungen, Innovationen oder Kunst.

Doch es gibt Grenzen der Freiheit und Nachahmung, nämlich dort, wo die Freiheit oder Rechte anderer berührt sind:

  • Ethische Grenzen, basierend auf der jeweiligen Kultur
  • Rechtliche Grenzen durch geschütztes geistiges Eigentum oder andere Rechte.

Mein Name ist Mark Andres. Ich bin Patentanwalt (seit 1995) und Diplom-Ingenieur des Maschinenbaus und der Energie- und Verfahrenstechnik (seit 1991) und habe umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandantinnen und Mandanten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Intellectual Property (IP) / Gewerblicher Rechtsschutz). Mein Fokus liegt auf dem Patent-, Design-, Marken- und Arbeitnehmererfindungsrecht. Technik, Naturwissenschaft, Kultur und Gesellschaft interessieren und begeistern mich.

Die Entwicklung von individuellen IP- Strategien liegt mir am Herzen – gemeinsam mit meinen Mandantinnen und Mandanten, angepasst für jeden Einzelfall, vom Startup über mittelständische Unternehmen bis zum Konzern, offensiv oder defensiv.


Im Kern geht es darum: Interessen erkennen, die optimale Strategie gemeinsam entwickeln und Ziele durchsetzen.

Teilzuhaben an kreativen Prozessen und deren Ergebnissen und diese strategisch rechtlich weiter zu verarbeiten, zu Rechten oder (Rechts-) Positionen und Erreichung von Zielen, ist inspirierend und befriedigend, ebenso der intellektuelle und menschliche Austausch bei der gemeinsamen Lösung von Problemen. 

Ich arbeite als Patentanwalt in eigener Kanzlei (ohne Vertretungsübernahmen gegenüber Patentämtern oder Gerichten) und als Mitarbeiter bei Eisenführ Speiser. Auch bin ich im Vorstand der Stiftung Bremer Wertpapierbörse tätig, im Stifterverband, im Vorstand des Freundeskreises des Wilhelm-Wagenfeld-Hauses und seit 2004 Mitglied im Rotary Club Bremen.

Typische Fragen bei der Entwicklung von IP-Strategie

„Soll ich ein Patent, eine Marke oder ein Design anmelden und wie für welche Länder?

„Ist eine Geheimhaltungsstrategie für meine Organisation machbar und besser als Schutzrechtsanmeldungen?

„Kann ich meine (Eigentums-) Rechte und wirtschaftlich-strategische Ziele gegen Nachahmer durchsetzen, mit welchen Mitteln und auf welchem Weg genau mit welchen Kosten und Risiken?“

„Wie verhalte oder verteidige oder ich mich gegenüber Rechten Dritter?“

„Mit welchen Maßnahmen können wir die Marktposition und den Wert unseres Unternehmens stärken durch geistige Eigentumsrechte (IP)?“

Services
  • Beratung zu allen Fragen auf dem Gebiet geistige Eigentumsrechte / gewerblicher Rechtsschutz
  • Strategische Beratung, Entwicklung von IP-insbesondere Patentstrategien für Unternehmen und den jeweiligen Einzelfall,
  • Risikobetrachtungen, insbesondere hinsichtlich Rechter Dritter
  • Ausarbeitung und Verfolgung von Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen (keine Vertretung gegenüber den Patentämtern in eigener Kanzlei)
  • Gutachten zur Patent- und Designverletzungen und Auffinden und Bewerten von Umgehungslösungen; Beurteilung der Schutzbereiche von technischen Schutzrechten und Designrechten, FTO-Analysen, Entwicklung von Angriffs- und Verteidigungsstrategien in Sachen Patentverletzung
  • Gutachten zur Patentfähigkeit oder mangelnden Patentfähigkeit bzw. Rechtsbestand von Patenten und Gebrauchsmustern
  • Einspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Nichtigkeitsverfahren, Patentverletzungsstreitigkeiten
  • Beurteilung von Erfolgsaussichten und Risiken im Zusammenhang mit potentiellen Patentverletzungen, Prozessführungen oder Einspruchs-oder Nichtigkeitsverfahren
  • Organisatorische Beratung im Zusammenhang mit IP- Strategien Arbeitnehmererfindungsrecht, Arbeitnehmererfindervergütung.
Technische Gebiete
  • Maschinenbau
  • Energie- und Verfahrenstechnik
  • Beschichtungs-, Strömungs- und Mischtechnik
  • Medizintechnik
  • Automotive
  • Bremssysteme
  • Schiffbau
  • Flugzeugbau
  • Logistik
  • Mechatronik
  • Lebensmitteltechnik
  • Steuerung- und Regelungstechnik
  • Geräte- und Apparatebau
  • Bautechnik

Patente

Patente und Gebrauchsmuster als technische Schutzrechte schützen technische Merkmale, Erfindungen, verkörpert in Gegenständen und Produkten aller Art.

Durch jede Patentanmeldung offenbart die Erfinderin oder der Erfinder eine (technische) Erfindung der Allgemeinheit und erhält – im Falle des Vorliegens der Schutzvoraussetzungen – ein zeitlich befristetes und territorial beschränktes ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht durch ein Patent, welches durchsetzbare Rechtsansprüche gewährt.

Das Neue und Erfinderische einer anzumeldenden Erfindung muss durch Diskussion und Prüfung herausgearbeitet und das rechtliche Machbare im Lichte des Standes der Technik ermittelt werden. Häufig sind mehrere Erfindungsaspekte in technischen Entwicklungen enthalten bis versteckt. Zur Erlangung von oft sehr wertvollen Patenten ist die Formulierung der Patentansprüche essenziell und entscheidet maßgeblich über die Qualität. Erfahrungen aus Patentverletzungs- und Rechtsbestandsverfahren beeinflussen bei der Formulierung den Wert von Patenten. 

Die Begutachtung von Patenten Dritter, die Vermeidung von Patentverletzungen durch Umgehungslösungen („design around“) oder die Vernichtung von störenden Patenten sind regelmäßig Teil einer Patentstrategie bzw. von kommerziellen Risikobetrachtungen. Rechteinhaber brauchen belastbare Antworten auf die Fragen, ob eigene Patente, Designrechte oder Marken gegen unbefugte Benutzer durchgesetzt oder alternativ durch Lizenzierung verwertet werden sollten. Restrisiken sind nicht auszuschliessen.

In bestimmten Konstellationen ist eine Geheimhaltungsstrategie (know-how-Sicherung) gegenüber einer Schutzrechtsanmeldung vorzuziehen, die regelmäßig zu einer Veröffentlichung der Anmeldungsgegenstände führt.
 

Design- und Urheberschutz


Designschutz zum Schutz ästhetischer Gestaltungen von Produkten aller Art wird häufig isoliert oder auch ergänzend zum Schutz durch technische Schutzrechte (Patent oder Gebrauchsmuster) ein Mittel der Wahl zum Schutz des geistigen Eigentums sein.

Im Einzelfall muss für den jeweiligen Produkt-Gegenstand abgewogen werden, ob die Registrierung eines Designs – länderspezifisch – sinnvoll ist.

Designs sind unter Umständen auch über das Urheberrecht geschützt. Hierbei geht es um Werke, die die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegeln, dessen freie und kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringen und dem Werk einen einzigartigen Aspekt verleihen. 

Marken


Marken, Unternehmenskennzeichen aller Art, beispielsweise Wortzeichen, Logos, Bildzeichen bis hin zu Positions- oder Hörmarken, haben oft großen Wert, der durch steigende Bekanntheit noch wächst. Man sollte deshalb zum Aufbau eines eigenen Marken- Portfolios abgewogene Entscheidungen treffen und wiederkehrend neu bewerten, um wichtige Unternehmenskennzeichen zu schützen.

Recherchen nach (älteren) Rechten Dritter und eigene Markenregistrierungen werden öfters vernachlässigt oder vergessen, was eine Weiterbenutzung der eigens kreierten Kennzeichen gefährden kann. Recherchen nach eventuell entgegenstehenden Rechten Dritter und passgenaue eigene Markenanmeldungen sind deshalb wichtig.
 

Know-how Sicherung

Soweit möglich, ist es neben oder statt Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten zweckmäßig, durch wirksame Sicherungsmaßnahmen wertvolle Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich zu machen und geheim zu halten. 

Dies kann z.B. nicht öffentlich zugängliche Herstellungsprozesse, Material- oder Produkteigenschaften, Stoffzusammensetzungen, Rezepte oder Algorithmen oder Software betreffen. Im jeweiligen Einzelfall ist insoweit die beste gangbare Strategie zu definieren.

Mehr zu meiner Person

1965 wurde ich in Hamburg geboren und wuchs an der schleswig-holsteinischen Westküste auf. Nach dem Abitur im Jahr 1984 leistete ich Wehrdienst in Hamburg und Husum. 1985 begann das Studium im Fach Maschinenbau sowie Energie- und Verfahrenstechnik an der Technischen Universität Hannover, das ich 1991 als Diplom-Ingenieur abschloss. Im Anschluss arbeitete ich in Manchester als Entwicklungsingenieur im Spezialmaschinenbau.

1992 begann ich meine Ausbildung zum Patentanwalt auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in der Kanzlei Eisenführ Speiser, in der ich insbesondere von den Patentanwälten Dieter Speiser, Günther Eisenführ und Werner Rabus ausgebildet wurde. Die weitere Ausbildung setzte ich ab 1994 beim Landgericht Hamburg (Patentstreitkammer), beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht und Landgericht München fort.

1995 legte ich die Prüfung zum Patentassessor ab. Zudem sammelte ich Erfahrung in der IP-Abteilung des US-amerikanischen Unternehmens (Nordson Corporation) in Ohio. Seit 1995 bin ich als Patentanwalt zugelassen, davon 23 Jahre als Partner, seit 2024 auch in eigener Kanzlei in Bremen.  Neben der Zulassung als deutscher Patentanwalt bin ich außerdem European Patent Attorney (=zugelassener Vertreter vor dem europäischen Patentamt), European Trademark and Design Attorney und Representative before the UPC (=Vertreter vor dem einheitlichen Patentgericht).

Mark Andres im Portrait, Foto: Lehmkühler

Meine Arbeit für die Mandanten habe ich größtenteils als freiberuflicher Patentanwalt in einer international ausgerichteten Kanzlei ausgeübt und umfassende Erfahrungen mit (Streit-) Fällen aus dem innovativen deutschen Mittelstand und ausländischen, insbesondere nordamerikanischen technologiegetriebenen Unternehmen und international kooperierenden Kanzleien gewonnen.

Ich habe tausende Patente, Designs und Marken im In- und Ausland angemeldet und weiterverfolgt sowie hunderte nationale und internationale Verfahren und Prozesse zur Durchsetzung oder auch Vernichtung von Patent- und Design-Rechten und Marken für deutsche, europäische und nordamerikanische Mandanten und Lizenz -und Vergleichsverhandlungen geführt – all dies oft in Teams mit Rechts- und Patentanwälten. Besonderer Schwerpunkt ist das Patentrecht. Die gewonnene Expertise stelle ich gern zur Verfügung.

Die „Bremen” vor New York
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